Freitag, 22. August 2014

Fehler im Protokoll der Massenverhandlung vom 19.8.2014

leider habe ich das Protokoll zur Massenverhandlung noch nicht vorliegen, aber laut Rechtsanwalt soll es einige Fehler enthalten. Er hat sich an das Gericht gewandt um die uns unterstellten Aussagen richtigzustellen...

So wird angeblich behauptet, wir hätten „Beispiele für qualitative Defizite des Programms der Beklagten“ vorgetragen, dies ist nicht zutreffend! Vielmehr hatten wir u.a. auf die:

  • Einschränkung des Grundrechts auf Informationsfreiheit aus  Art. 5 GG (durch den rbb) 
  •  und (beispielhaft konkrete) Informationspflichtverletzungen des rbb bei der Berichterstattung zum Volksentscheid Wasser in Berlin 2011 hingeweisen.
Das Protokoll folgt schnellstmöglich nach...

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