Dienstag, 4. November 2014

Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht

Manch einer erinnert sich noch an das Massenverfahren in Potsdam. In der Rechtsbelehrung stand, dass innerhalb eines Monats nach Zustellung ein begründeter Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden sollte, ansonsten würde das Urteil rechtskräftig werden.

Eigentlich meinte ich mich zurücklehnen zu können. Mein Rechtsanwalt übernimmt das ja, alles geht seinen Weg. Denkste. Wenige Tage vor Ablauf der Frist meldete sich mein Rechtsanwalt bei mir, er könne aus gesundheitlichen Gründen das Verfahren nicht weiterführen und keinen begründeten Antrag einreichen.

Nun brach bei mir Panik aus, was tun? Mein Rechtsanwalt riet mir, Prof. Koblenzer zu fragen, der hätte den Schrifsatz doch schon fertig und solle ihn doch gleich noch für mich miteinreichen. Ruf ich also bei Herrn Koblenzer an, doch der ist in Urlaub. Gut denke ich, warte ich eben ab, bis er zurück ist. Als er zurück ist, meine erneute Frage und die prompte Antwort, man könne keinen neuen Fälle wegen des Rundfunkbeitrags übernehmen.

Nun rufe ich einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin an. Der liest das Urteil, denkt zwei Tage darüber nach, meint dann, das traut er sich nicht zu. Nun sind es nur noch wenige Tage bis zum Fristende. Was tun?

Ich durchgoogle das Internet und finde einen Rechtsanwalt mit mehreren Veröffentlichungen zum Rundfunkbeitrag. Rufe ihn an.

"Das ist aber sehr knapp!" antwortet mir der Anwalt auf meine Frage, ob er das übernehmen kann.

"Das ist mir klar", erwidere ich und schildere den Fall.

"Nun gut, wenn Sie da eine Mission verspüren, dann will ich versuchen was ich kann." antwortet der Anwalt und reicht Gott sei Dank, in letzter Sekunde den Antrag beim Oberverwaltungsgericht ein.

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