Donnerstag, 30. Juni 2016

Ist der RBB ein Subunternehmen der kommunalen Abfallentsorgung?

Am 21. Juni 2016 hatte ich beim Justitiariat des RBB angefragt, woher diese von unserem Umzug wussten. Schon einen Tag später erhielt ich eine Antwort. Demnach wurden unsere Daten vom Einwohnermeldeamt auf Grundlage des §17 MeldDÜV (Brandenburg) übermittelt.

Das fand ich nun äußerst interessant. Unter §17 MeldDÜV des Landes Brandenburges wird nämlich die Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden geregelt. 

Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk also ein Subunternehmen der kommunalen Abfallentsorgung? Am besten, ich frage einmal nach.

P.S. Mir ist natürlich klar, dass ich vergessen hatte, nach §8 Absatz 3 MeldDÜV  eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes einzutragen, womit dem Einwohnermeldeamt untersagt wird, Daten an den RBB weiterzuleiten. Kurios bleibt das Schreiben des RBB dennoch.






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